Unternehmergemeinschaft
Ebermannstadt e.V.
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Mitglied werden können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Sitz oder Filiale in Ebermannstadt oder einem Ortsteil. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, eine Aufnahmegebühr gibt es nicht.

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Jahresbeitrag

Nach der Beitragsordnung, gerechnet in Vollzeitäquivalenten (über 30 Wochenstunden zählen 1, bis 30 Stunden 0,75, bis 20 Stunden 0,5, Minijob 0,25). Bei einem Eintritt nach dem 30. Juni zahlst du im ersten Jahr den halben Beitrag.

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