UGE-Hilfe

Satzung und Ordnungen

Unter Satzung & Ordnungen stehen Satzung und Beitragsordnung als Fassungen.

  1. Eine Änderung als Neue Fassung anlegen. Der Text ist Markdown: Überschriften mit ## und ###, Listen mit 1. oder -.
  2. Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung In Kraft setzen. Die Website zeigt dann die neue Fassung, auch als PDF.
  3. Die unterschriebene Fassung (Scan) lässt sich nachtragen, zum Beispiel für das Vereinsregister.

In Kraft gesetzte Fassungen lassen sich nicht mehr ändern, damit nachvollziehbar bleibt, was wann galt.